5 Fragen – 5 Antworten: Das Homeoffice

Auf der Suche nach einem neuen Job rückt ein Aspekt mehr und mehr in den Hintergrund: das Gehalt. Das hat für viele Arbeitnehmer nicht mehr die höchste Priorität. Wesentlich bedeutender wurden dagegen Aspekte wie flexiblere Arbeitszeiten, um Beruf- und Privatleben besser miteinander zu verbinden. Ein guter Weg kann hier Homeoffice sein. Das erkennen immer mehr Unternehmen. Während 2014 nur 22 Prozent Homeoffice anboten, stieg der Prozentsatz 2018 auf 39 Prozent. Doch welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Und wer trägt die Kosten für die Ausstattung? Diese und andere häufige Fragen rund um das Homeoffice beantworten wir Ihnen im folgenden Beitrag.  

Bedeutet Homeoffice gleich Heimarbeit?

Generell lässt sich das englische Wort Homeoffice grob mit „Büro im eigenen Zuhause“ übersetzen. Synonym dazu spricht man im Deutschen oft von „Heimarbeit“. Zwar verbindet beide Arbeitsformen, dass die berufliche Tätigkeit nicht innerhalb des Arbeitgebergebäudes ausgeübt wird. Allerdings gibt es auch entscheidende Unterschiede: Homeoffice findet in der Regel in einem Angestelltenverhältnis statt. Im Rahmen dessen verrichtet der Arbeitnehmer seine Tätigkeit zum Teil oder komplett in seinem Büro im eigenen Zuhause. Zwar trifft das auch auf Heimarbeitende zu. Sie tun dies jedoch oft selbstständig auf Basis eines Honorars.

1. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf das Arbeiten im Homeoffice?

Zwar werden seit Anfang 2019 Maßnahmen im Bundesarbeitsministerium diskutiert, die sich mit der gesetzlichen Verankerung von Homeoffice beschäftigen. Ziel dessen ist, dass mehr Arbeitnehmer die digitalen Vorteile genießen und von Zuhause arbeiten können. Allerdings fehlt bisher eine konkrete Gesetzesänderung. Daher ist es noch die Ermessensache des jeweiligen Unternehmens, ob und in welchem Umfang die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten dürfen oder nicht.

2. Welche Vorgaben gibt es für die Raumgestaltung?

In Sachen Raumgestaltung haben Arbeitnehmer zunächst die Freiheit, das heimische Büro nach Ihrem Gusto einzurichten. Es gibt jedoch einige Kriterien, die sie berücksichtigen müssen. Denn auch beim Homeoffice müssen die Richtlinien des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Das sollte der Vorgesetzte prüfen und sich vergewissern, dass die Tätigkeit im heimischen Büro nicht gesundheitsschädlich ist. Im Falle eines Bildschirmarbeitsplatzes sollten Arbeitnehmer daher zum Beispiel ergonomische Möbel und ausreichend Beleuchtung zur Verfügung haben.

3. Gelten im Homeoffice Datenschutzbestimmungen?

Ob Büro im Betrieb oder Homeoffice: Datenschutzrechtliche Bestimmungen und Richtlinien sind so oder so einzuhalten. Dementsprechend müssen sie von Arbeitnehmerseite gewährleistet werden. Das heißt, dass etwa personenbezogene Daten geschützt werden müssen – digital wie analog. Dann sind auch Arbeitgeber in der Pflicht. Zum Beispiel, indem sie für sichere Fernzugriffslösungen sorgen, damit die Angestellten sicher auf Unternehmensdaten zugreifen können. Sinnvoll sind hier beispielsweise eine Remote Desktop Lösung oder eine VPN-Verbindung, die über spezialisierte Anbieter erhältlich sind.

4. Wer ist für die Kosten verantwortlich?

Bei den Kosten für das Arbeiten im heimischen Büro kommt es darauf an, was Arbeitgeber und -nehmer vereinbart haben. Generell bekommen jedoch Beschäftigte die Arbeitsinstrumente gestellt, die sie für die Arbeit brauchen, wie ein Firmennotebook. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer einen Zuschuss für Energie- und Mietkosten erhalten. Die Voraussetzung ist dafür, dass Arbeitnehmer nahezu ausschließlich im Homeoffice arbeiten und keinen eigenen Arbeitsplatz im Unternehmen beanspruchen.

5. Was passiert bei einem Unfall im Homeoffice?

Für den Fall, dass sich Arbeitnehmer im Homeoffice verletzen, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sind also genauso abgesichert, wie bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg zum Unternehmen. Trotzdem sollten Arbeitnehmer eine Besonderheit beachten: sie sind nur dann über die Unfallversicherung im Homeoffice abgesichert, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit passiert. Stolpert der Beschäftigte beispielsweise während eines Telefonmeetings und zieht sich einen Kreuzbandriss zu, ist er über die Unfallversicherung geschützt. Verbrüht er sich während des Kochens, dann greift die Unfallversicherung nicht.

 

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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