Erholungsbeihilfe – Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz

Junge Frau im Profil steht in der Natur und macht eine Atemübung, ein Wasserfall im Hintergrund

Zunehmende Beschleunigung, die Forderung nach ständiger Verfügbarkeit und Erfolgsdruck – ob privat oder beruflich – nehmen immer mehr zu. Viele Menschen empfinden diese Faktoren vor allem im Berufsleben als starke Belastung. Eine Umfrage der AOK (Stand: 2018) zum Thema Burnout zeigt, dass die negativen Effekte auf die psychische Gesundheit immer weiter zunehmen. So hat sich die Anzahl von Burnout-Erkrankungen in den letzten zehn Jahren nahezu verdreifacht. Depression wird mittlerweile als die Volkskrankheit bezeichnet und ist in aller Munde. Gerade im Berufsalltag ist es deshalb wichtig, präventive Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit zu ergreifen. Im Folgenden zeigen wir, weshalb sogenannte Erholungsbeihilfen einen entscheidenden Teil dazu beitragen können.

Abgrenzung bedeutet Gesundheit

Junge Frau im Profil steht in der Natur und macht eine Atemübung, ein Wasserfall im Hintergrund
Systematische Gesundheitsprävention kann dabei helfen, das Risiko für Burnout, Depressionen und weitere psychische Krankheitsbilder zu reduzieren. Eine gute Option für Unternehmen, dies anzugehen, ist die Zahlung von sogenannten Erholungsbeihilfen. (Bild: © yolya_ilyasova | stock.adobe.com)

Wer ein effektives Stressmanagement erlernen möchte, um so präventiv gegen Burnouts vorzugehen, muss in erster Linie ein paar grundlegende Fähigkeiten erlernen. Hierzu gehören unter anderem

  • Abgrenzung – also auch mal Nein zu sagen,
  • Gesunde Distanz zum Job,
  • Pausen nehmen.

Wer diese Punkte berücksichtigt und sich nebenbei einen sportlichen und/oder sozialen Ausgleich sucht, hat sich bereits eine erste gute Grundlage für die eigene Gesundheit geschaffen. Die Erlaubnis sich Pausen zu gönnen, bezieht sich dabei jedoch nicht allein auf das Einhalten der Mittagspause, sondern schließt auch längere Auszeiten von der beruflichen Beschäftigung mit ein.

An dieser Stelle sind vor allem Arbeitgeber*innen gefragt, aktiv Präventionsmaßnahmen für die psychische Gesundheit ihrer Angestellten zu leisten und diese zu entlasten. Eine Möglichkeit stellt das Angebot der sogenannten Erholungsbeihilfe dar, die Arbeitnehmer*innen zur eigenen Erholung und zum entspannenden Ausgleich nutzen können. Es sind nicht nur soziale Argumente, die für eine Investition in die betriebliche Gesundheitsvorsorge sprechen, sondern auch die Förderung eines nachhaltigen Managements.

Erholungsbeihilfe ist nicht gleich Urlaubsgeld

Während nahezu alle Angestellten Zuschüsse wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kennen, ist die Erholungsbeihilfe eine eher unbekannte Alternative zur klassischen finanziellen Wertschätzung. Hierbei handelt es sich um eine zweckgebundene Auszahlung. Sie dient speziell der Erholung der Arbeitnehmer*innen und darf auch nur hierfür aufgewendet werden. Der Vorteil der Erholungsbeihilfe liegt darin, dass sie – anders als das Urlaubsgeld – nicht steuerpflichtig ist. Die rechtliche Höchstgrenze liegt jedoch bei 156 € pro Arbeitnehmer*in und darf im Rahmen der Zuschüsse nicht überschritten werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen für weitere Familienmitglieder wie die Ehepartner*in oder Kinder auszuzahlen.

Die rechtliche Regelung sieht hierbei eine einmalige Auszahlung pro Kalenderjahr vor. Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Vereinbarkeit mit anderen Zuschüssen: Da es sich sowohl beim Urlaubsgeld als auch bei der Erholungsbeihilfe um freiwillige Leistungen handelt, sind diese voneinander unabhängig geregelt und können sogar ergänzend ausgezahlt werden.

Formen der Erholungsbeihilfe

Doch welche Leistungen und Möglichkeiten, sind nun in der Erholungsbeihilfe inbegriffen? Grundsätzlich werden vom Finanzamt alle Ausgaben für Leistungen anerkannt, die der Förderung der Gesundheit und der Erholung im weiteren Sinne dienen. Das können beispielsweise

  • Fahrtkosten für Reisen,
  • Ausflüge,
  • Wellnessbehandlungen,
  • Hotelaufenthalte,
  • Gesundheitskurse wie Yoga, Meditation und vieles mehr,
  • Saunabesuche

sein. Je nach individueller Regelung mit dem/r Arbeitgeber*in kann der betrieblich geförderte Präventionszuschuss als Barzuschuss – aber auch als Sachbezug in Form von Gutscheinen – ausgezahlt werden. Aufgrund der strengen Zweckbindung ist es besonders wichtig, alle Belege und Quittungen sorgfältig aufzubewahren und das bewilligte Geld vollständig zu nutzen.

Zwar sind Arbeitgeber*innen nicht zur Zahlung von Erholungsbeihilfe verpflichtet, dennoch können Zuschüsse in diesem Bereich, die innerbetriebliche Gesundheitsprävention fördern. Investitionen in ein gesundes Betriebsklima erhöhen nicht nur die Mitarbeiter*innenmotivation und schaffen positive Anreize, sondern tragen nachhaltig zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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