Rollen statt tragen: Tipps zum Umgang mit Hilfsmitteln

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt im Rahmen der Präventionskampagne „ Denk an mich. Dein Rücken“ Tipps zum rückenschonenden Umgang mit Hilfsmitteln.

Haltung bewahren! Dies gilt auch beim Einsatz von rollenden Hilfsmitteln wie Sackkarre, Handwagen, Griffroller & Co. Mit den wendigen Helfern fällt der Transport von mittelschweren Lasten deutlich leichter. Dennoch gilt es auf einiges zu achten, damit die Entlastung am Ende nicht doch wieder in eine Belastung mündet:

Rollen ist besser als tragen

Ob Blumenerde, Paketanlieferung oder Getränkekisten: Rollen ist oftmals besser als tragen. „Doch beim Ziehen und Schieben kann der Hand-Arm-Schulter-Bereich besonders belastet sein“, erläutert Prof. Dr. Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). „Abhängig vom Kraftaufwand und von der Körperhaltung können zudem die Lendenwirbelsäule sowie die Hüft- und Kniegelenke in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Um diese Belastungen weitestgehend zu vermeiden, empfiehlt der Experte, folgende Hinweise zu beachten:

Haltung bewahren!

Die beladenen Hilfsmittel sollten nicht ruckartig angehoben, gezogen oder geschoben werden. Um einseitige Belastungen und Zwangshaltungen zu vermeiden, sollten Beschäftigte eine aufrechte Körperhaltung mit nicht verdrehtem und möglichst geradem Rücken einnehmen.

Auf das richtige Hilfsmittel setzen:

Nicht jedes Hilfsmittel ist für jede Last und jeden Transport geeignet. Wer etwa Stufen überbrücken muss, sollte einen Treppenkarren nutzen. Ist der Untergrund uneben und nicht befestigt, wie zum Beispiel im Garten, sollten die Reifen des Hilfsmittels eine ausreichende Größe und ein tiefes Profil haben.

Auf das Maximalgewicht achten!

Die Hilfsmittel sollten niemals über das von den Herstellern angegebenen Maximalgewicht überladen werden. Die Last sollte nach Möglichkeit mittig aufgesetzt werden.

Richtig einkaufen:

Wer bereits beim Einkauf auf das GS-Zeichen achtet („Geprüfte Sicherheit“), erspart sich Folgekosten und unangenehme Überraschungen. Sollen verschiedene Personen mit dem Hilfsmittel arbeiten können, sollte die Griffhöhe in der Höhe verstellbar sein.

Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht!

Im Job ist beim Transportieren von Lasten eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Nach den so genannten Leitmerkmalmethoden können die Risiken für die körperliche Überbelastung für jeden Beschäftigten individuell ermittelt werden. So ist die Höhe der körperlichen Belastungen abhängig von der Art des Hilfsmittels, vom Lastgewicht, der Körperhaltung und Bewegungsgeschwindigkeit, der Dauer und Häufigkeit der Lastenhandhabung und den Ausführungsbedingungen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Wahl der richtigen Hilfsmittel.

(DGUV)

——-

Weiterführende Links zum Thema:

Auf www.deinruecken.de findet sich eine Übersicht zu den wichtigsten Hilfsmittel zum Ziehen und Schieben leichter bis mittelschwerer Lasten (Webcode: dam12951) sowie Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bei körperlichen Belastungen (Webcode: dam10793).

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

Empfohlene Artikel