Verletztengeld: Was umfasst es und wann können Sie es beanspruchen?

Gerade zur Herbstzeit steigen sie: Verkehrsunfälle auf den Straßen. Doch Unglücke können tagtäglich passieren. Sind Arbeitnehmer dann außerstande, ihrer Arbeit im gewohnten Umfang nachzugehen, ist guter Rat oft teuer. Was viele Personen nicht wissen ist jedoch: Es gibt Verletztengeld. Das stellt eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beziehungsweise der Berufsgenossenschaft dar. Ausgezahlt wird der Betrag über die jeweilige Krankenkasse. Doch welche Umstände sind tatsächlich ausschlaggebend, damit ein Anspruch auf Verletztengeld besteht? Und wie lange fließt die Entgeltersatzleistung? Erfahren Sie in diesem Beitrag grundlegende Informationen zum Verletztengeld und worauf Sie achten sollten.

Was verbirgt sich rechtlich hinter dem Verletztengeld?

Die juristische Grundlage des Verletztengeldes ist die §§45 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Demnach wird es als Entgelt- und Lohnersatzleistung durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger geleistet. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit seinen Beruf vorübergehend nicht ausüben kann. Zweck des Verletztengeldes ist also der Ausgleich drohenden Einkommensausfalls, wegen einer Berufskrankheit oder einer Verletzung. Außerdem sichert das Verletztengeld den Versicherungsnehmer gegen Versorgungslücken in der Sozialversicherung ab. Der Versicherungsträger leistet die Zahlung jedoch erst, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt. In der Praxis ist das oft die 7. Woche nach der Arbeitsunfähigkeit, wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

Wer zahlt das Verletztengeld?

Oft herrscht aber Unklarheit darüber, wer für die Leistung des Verletztengeldes verantwortlich ist: die Berufsgenossenschaften (BG) oder die Krankenkassen? In der Regel übernehmen die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Zahlung, abhängig von der Beschäftigungsart sowie Unfallart. Allerdings ist es gängige Praxis, dass die Krankenkassen das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft auszahlen. Das dient dazu, den bürokratischen Aufwand zu verringern. De facto beziehen Verletzte demnach das Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, erhalten es jedoch über die Krankenkasse ausgezahlt.

Wie ist die Beanspruchung des Verletztengeldes geregelt?

Damit das Verletztengeld infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt wird, müssen Versicherte keinen speziellen Antrag stellen. Meistens meldet der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit an die gesetzliche Unfallversicherung. Versicherungsträger, beziehungsweise die gesetzliche Unfallversicherung, werden anschließend selbst aktiv. Verletzte erhalten anschließend einen Fragebogen, in dem die Daten zum Arbeitsunfall oder zur Berufskrankheit einzutragen sind. Weiterhin haben Verletzte eine Bescheinigung eines Durchgangsarztes vorzulegen. Da nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt, ist nur dieser Arzt berechtigt, eine Bescheinigung für den Unfallversicherungsträger auszustellen. Häufig sind D-Ärzte spezialisiert auf Orthopädie sowie Unfallchirurgie. Es können aber auch Fachärzte mit ähnlichen Schwerpunkten sein. Durchgangsärzte entscheiden über die weitere Behandlung des Verletzten und informieren die gesetzliche Unfallversicherung. Weiterhin kontrollieren Sie den Verlauf, wenn andere Haus- oder Fachärzte den Betroffenen betreuen.

Wann hat man Anspruch auf Verletztengeld?

Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf Verletztengeld an dem Tag, an dem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls feststellt. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn in den ersten sechs Krankheitswochen zu begleichen. Anschließend beginnt die Zahlung des Verletztengeldes durch die Unfallversicherung ab der siebten Woche. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass Betroffene in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Außerdem ist entscheidend, ob die Verletzung oder Berufskrankheit eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, sodass keine ganztägige Berufstätigkeit möglich ist. Auch, wenn eine notwendige Therapie keine komplette Berufstätigkeit zulässt: der Anspruch entsteht. Zudem müssen Versicherte bis unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder Beginn der Heilbehandlung Einkommen beziehen oder bezogen haben.

Weitere Option: die freiwillige Zusatzversicherung

Was nicht abhängig Beschäftigte betrifft, so haben diese oft die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und deren Ehegatten können beispielsweise Versicherungen bei jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften abschließen. Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt dann die Zusatzversicherung höhere Beiträge, als im Rahmen der gesetzlichen Leistungen vorgesehen ist. Die Aufstockung können Personen bei Abschluss der Versicherung selbst festlegen. Allerdings gibt es eine Obergrenze: die orientiert sich an einem maximalen, fiktiven Jahresgehalt.

Wie hoch fällt das Verletztengeld aus?

Für Versicherungsnehmer ist es in erster Linie interessant, welche Geldleistungen sie im Versicherungsfall erwarten können. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung des Verletztengeldes auf die gleiche Art und Weise wie die des Krankengeldes der Krankenversicherung. Allerdings kann das Verletztengeld höher ausfallen. Für die Berechnung sollten Sie deshalb folgende Punkte kennen:

  • die Höhe des Verletztengeldes beträgt etwa 80 Prozent des Regelentgelts
  • das Verletztengeld darf nicht das Nettoarbeitsentgelt überschreiten
  • Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) werden berücksichtigt
  • bei freiwillig Versicherten: 450. Teil des Jahresarbeitsverdienstes pro Kalendertag
  • bei Arbeitslosen: Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Fazit: für den Ernstfall können Sie sich absichern

Ein großer Vorteil ist, dass kein Antrag nach einem Arbeitsunfall gestellt werden muss, um Verletztengeld zu erhalten. Vielmehr melden Arbeitgeber den Arbeitsunfall an den Versicherungsträger, der anschließend aktiv wird. Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht dabei schon ab dem siebten Monat nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die Leistung übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung, während das Verletztengeld meist über die Krankenkasse ausgezahlt wird. Auch Selbstständige können über Zusatzversicherungen Anspruch auf Verletztengeld haben.

HCC Redaktion

... schreibt über alle möglichen Themen rund um Mitarbeitergesundheit und Personal. Wichtige Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsplatzgestaltung, Psyche, Ernährung, Bewegung und weiteren Einflussfaktoren nachhaltiger Gesundheitsprävention. Neben Fachartikeln und Tipps & Tricks-Beiträgen werden Interviews mit einschlägigen Persönlichkeiten zu BGM, BGF und mehr veröffentlicht.

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