Rund jeder zehnte Arbeitgeber tut es – doch die meisten Mitarbeiter und viele Chefs wissen nicht einmal, dass es diese Form der Geldzuwendung überhaupt gibt. Die Rede ist von Personalkrediten, die für so manche Angestellten oft die letzte Chance darstellen, ohne Bonität und Schufa-Auskunft an schnelles Geld zu kommen, wenn unerfüllte Konsumwünsche im Raum stehen. Oder auch, wenn Finanzmittel dringend benötigt werden, etwa um den überteuerten Dispo-Kredit abzulösen. Für andere sind Arbeitgeber-Darlehen ein sichtbarer Beweis für die Loyalität der eigenen Unternehmensführung, die ihrerseits wiederum mit dem Entgegenkommen verdiente Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden wollen – eine Übersicht.
Die Idee
Ein Arbeitgeber-Darlehen ist wie ein Firmenwagen oder eine Direktversicherung ein betriebliches Vergütungsmodell, das als Lohnergänzungsmodell vom Staat steuerlich begünstigt wird. Während andere Modelle wie die Betriebliche Altersvorsorge etwa in aller Munde sind, machen viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber oftmals aus Unkenntnis vergleichsweise selten von dem Personalkredit-Modell Gebrauch. Dabei ist die Form der betrieblichen Zuwendung durch oftmals günstige Zinssätze und Steuernachlässe attraktiv und schneidet im Vergleich zu klassischen Barkrediten häufig besser ab.
Hinter alldem steckt der Grundgedanke, dass ein Personalkredit für den Chef eine willkommene Möglichkeit darstellt, dem Mitarbeiter sein Wohlwollen und Entgegenkommen konkret zum Ausdruck zu bringen und sich seiner Loyalität zum eigenen Betrieb zu vergewissern. Auch kann der Arbeitgeber mit einer zusätzlichen Geldauszahlung über das normale Entgelt hinaus ein Instrument in Händen halten, mit dem er sein humanes Kapital motivieren und so zu mehr Leistung anspornen kann. Letztlich kann ein wohldurchdachtes Konzept dahinterstehen, verdiente Mitarbeiter stärker an den Betrieb zu binden.
Ein Arbeitgeber-Darlehen basiert auf Freiwilligkeit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz: Das bedeutet, dass Chefs nicht willkürlich einzelnen Arbeitnehmern ein Darlehen gewähren und es anderen verweigern oder zu schlechteren Konditionen anbieten dürfen – wenn er sich denn überhaupt zum Schritt entschlossen hat, Geld zu verleihen.
Denn ein weiteres Grundmerkmal des Kreditmodells ist die Freiwilligkeit: So besteht kein Rechtsanspruch von Angestellten auf ein Darlehen. Außerdem ist ein Personalkredit prinzipiell zweckfrei. Das bedeutet, dass die Geld-Vergabe grundsätzlich nicht an bestimmte Bedingungen und Kriterien im Zusammenhang mit Vergabe und späterer Verwendung geknüpft sein darf.
Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass Arbeitgeber oftmals nur dann an einem Zustandekommen eines Personalkredits interessiert sind und aktiv dabei mitwirken, wenn der zu erwartende Nutzen in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit dem unternehmerischen Wohl steht. Vor dem Hintergrund können das etwa Finanzierungen von berufsbegleitenden Weiterbildungen, Sprachkursen, Führerscheinen oder eines PKW sein.
Die Alternative
Aus Arbeitgeber-Perspektive ist das Risiko dabei gering, das verliehene Geld nicht mehr zurückzuerhalten, da die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen ohnehin vom Gehalt abgezogen werden und die Bedeutung von etwaigen Sicherheiten oder Bonitäten im Vergleich zu Banken dabei bestenfalls nebensächlich ist.
Im Umkehrschluss können gerade diejenigen Angestellten von Personalkrediten profitieren, die es am normalen Kapitalmarkt schwerhaben, an Kredite zu kommen – sei es durch negative Schufa-Einträge oder mangelnde Bonität durch fehlende Kreditsicherheiten wie Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte, Hypotheken oder Bürgschaften. Bei mittel- bis langfristigen Kreditverträgen sind Sicherheiten meist obligatorisch.
Zwar gibt es am Finanzmarkt mittlerweile eine Reihe von Anbietern wie maxda, die Bar- und Ratenkredite auch ohne Schufa-Eintrag vergeben. Denn für einen Kreditantragsteller mit einem Negativeintrag in der Schufa ist es grundsätzlich schwer, überhaupt einen Kredit bei einem Kreditinstitut zu erhalten, das als Geschäftspartner mit der Schufa kooperiert.
Andererseits werden seriöse Kreditgeber die Vergabe auch dann branchenüblich an bestimmte Bonitätsprüfungen und Sicherheiten knüpfen. Werden Kredite vor dem Hintergrund mangelnder Bonität und fehlender Sicherheiten überhaupt vergeben, lässt sich der Kreditgeber das erhöhte Ausfallrisiko mit entsprechend hohen Risikoaufschlägen teuer bezahlen. So kann für Kreditsuchende mit fehlender Vergabe-Perspektive ein Arbeitgeberdarlehen oftmals die einzige Perspektive eröffnen, überhaupt an Geld zu akzeptablen Konditionen zu gelangen.
Die Konditionen
Dabei liegt der Zinssatz von gewährten Personalkrediten meist unter dem marktüblichen Niveau, da die Darlehenshöhe vom Arbeitgeber individuell festgelegt wird. Zwar soll er sich laut Gesetzgeber zur Orientierung an den Maßstabszinssatz halten, wie er im Monat des Vertragsabschlusses von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wurde. Dieser stellt den Effektivzinssatz für vergleichbare Referenzkredite an private Haushalte dar, wie er aus der MFI-/EWU-Zinsstatistik der Bundesbank ersichtlich wird.
Dabei verfügt der Kreditgeber über einen gewissen Spielraum zum Abzug von bis zu vier Prozent, wenn er die gewichteten Durchschnittszinssätze zur Bewertung heranzieht. Der zinsverbilligte Abschlag kann zu einer jährlichen Ersparnis von mehreren hundert Euro führen – und das, ohne dabei wie sonst üblich Sicherheiten nachweisen zu müssen.
Die Höhe der Kreditsumme ist bei dem Kreditmodell nicht beschränkt und kann frei zwischen beiden Parteien vereinbart werden. Bewegt sich die Zinsersparnis in einem Rahmen bis zu 44 Euro pro Monat, ist sie zudem steuerfrei, wenn keine weiteren Sachbezüge gewährt werden. Auch entfallen Sozialabgaben. Bei kleinen Darlehen mit einer Höhe von bis zu 2.600 Euro führen Zinsvorteile dagegen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Um in den Genuss der Vergünstigungen zu kommen, bedarf die Abmachung der schriftlichen Vertragsform. Fehlen schriftlich fixierte Eckdaten wie Effektivzins, Darlehenshöhe und Laufzeit, geht das Finanzamt von einer Lohnzuwendung oder Lohnersatzleistung aus. Diese wird dann etwa wie ein Lohnvorschuss sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders behandelt, und zieht in der Regel höhere steuerliche und sozialversicherungsbedingte Abzüge nach sich. Davon ausgenommen sind jedoch Gehaltsvorschüsse im öffentlichen Dienst, die nach den Vorschussrichtlinien des Bundes oder der entsprechenden Richtlinien der Länder gewährt werden.
Eine steuerliche Anders-Behandlung tritt nach gängiger Auffassung des Gesetzgebers auch dann auf, wenn Vereinbarungen im engeren Sinne über die Bedingungen der Zahlung des Arbeitslohns getroffen wurden. So stellen Reisekostenvorschüsse, vorschüssig gezahlter Auslagenersatz und Lohnabschläge keine Arbeitgeberdarlehen im strengen Sinne dar, da hier ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kein Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlässt.