Was hilft bei Schlafstörungen? Diese Frage stellen sich, Angaben des Robert-Koch-Instituts zufolge, rund ein Viertel aller Deutschen. Nicht selten sind auch Führungskräfte betroffen, denn Termindruck oder der durch Reisen verursachte Jetlag stellen für sie oft Belastungen dar, die ihnen buchstäblich den Schlaf rauben. Im Folgenden vier Tipps & Tricks, die Ihnen helfen, mit Schlafstörungen fertig zu werden.
Arbeit oder Nichtstun? Das ist hier die Frage!
Was einst en vogue war, ist heute verpönter denn je. Die Rede ist vom Nichtstun. Wie stark diese, für unser Seelenheil so immens wichtige Kunst in Vergessenheit geraten ist, machte vor wenigen Kolumnist Ulrich B Wagner, in einem Beitrag für unser Partnerportal AGITANO, deutlich (siehe hierzu: Nichtstun… oder den Seinen gibt’s der Herr im Schlaf Ein Versuch über die Muße).
Umgekehrt gilt: Was einst verpönt war, ist heute aktueller denn je. Die Rede ist von der Arbeit. Die Zeiten, in denen wir die Arbeit im Büro gelassen haben, sind längst. Wir nehmen Arbeit überall mit hin. Nach Hause, in den Urlaub oder sogar mit ins Bett. Spätestens wenn Schlaf auf Arbeit trifft, sollte man etwas dagegen unternehmen.
Tipp 1: Verzicht auf Genussmittel und Medikamente
Natürlich verlangt niemand von Ihnen, dass Sie in Askese leben. Mal ein Bierchen am Wochenende oder eine Tablette gegen Kopfschmerzen (wenn alles andere nicht geholfen hat) ist schon drin. Aber Fakt ist: Genussmittel wie Alkohol, Koffein und Nikotin führen zu Schlafstörungen. Koffein und Nikotin wirken aufputschend, Alkohol macht dagegen schläfrig, aber auch wenn Sie nach einer Flasche Bier oder einem Glas Wein schneller einschlafen können, wachen Sie meist nachts nach wenigen Stunden wieder auf. Wieder einzuschlafen fällt dann meist schwer.
Auf starke Medikamente, die beim Einschlafen helfen sollen, sollte –wenn überhaupt – ausschließlich erst nach ärztlicher Konsultation eingenommen werden. Nur dieser kann Sie über die damit verbundenen Nebenwirklungen adäquat aufklären. Ein anderes Thema sind Präparate, die dazu beitragen, den so genannten Melatoninspiegel auf einem normalen Niveau zu halten. Der Hintergrund: Melatonin ist ein vom Körper produziertes Hormon, das den Schlaf-Wach-Rhythmus beziehungsweise einen geregelten Schlaf-Wach-Rhythmus fördert. Mehr Informationen zu Melatonin gibt es im Internet. Unter anderem auf www.bios-natur.de/melatonin.
Tipp 2: Viel Bewegung an der frischen Luft
Wenn in einem wachen Körper ein wacher Geist wohnt, dann wohnt in einem müden Körper ein müder Geist, klingt logisch, oder?! Nicht ganz: Sport lässt medizinischen Erkenntnissen zufolge die Körpertemperatur ansteigen und bringt den Kreislauf erst so richtig in Schwung. Vor dem Schlafengehen braucht der Körper aber das Gegenteil: die Temperatur muss in Vorbereitung auf den Schlaf absinken. Achten Sie aus diesem Grund darauf, sich vor allem tagsüber viel zu bewegen. Ein erfrischender Dauerlauf sollte in den Morgen verlegt werden.
Tipp 3: Gestalten Sie sich eine Schlafumgebung
Ein Schlafzimmer ist ein Schlafzimmer, ist ein Schlafzimmer – und sonst nichts! Weder ein Arbeitszimmer, noch ein Wohnzimmer. Verbannen Sie elektronische Unterhaltungs- und Arbeitsgeräte (darunter Laptop, Smartphone, Fernseher) aus diesem. Das Schlafzimmer sollte dunkel und mit zirka 18 Grad Celcius vergleichsweise kühl sein. Sorgen Sie dafür, dass von außen keine Geräusche eindringen und achten Sie auf eine Matratze, die Ihrem Körperbau und -gewicht angepasst ist. Auch die Decke sollte sich nach der Jahreszeit richten, damit Sie weder ins Schwitzen geraten, noch frieren.*
Tipp 4: Rituale gegen Schlafstörungen
In Tipp 1 wurde deutlich, wie wichtig ein funktionierender Schlaf-Wach-Rhythmus ist. Rituale helfen dabei, sich einen solchen anzugewöhnen. Psychologen empfehlen daher oft jeden Tag vor dem Zubettgehen das gleiche zu machen. Zum Beispiel: ein Buch lesen, Musik hören oder ein Bad nehmen – eben alles was Ihnen dabei hilft, zu entspannen beziehungsweise um Schlafstörungen entgegenzuwirken.
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*Vgl. Hirshkowitz, M.: Besser schlafen für Dummies, Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, 2011, Seite 19 ff
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